AGB
Der SCHEID & KIENNAST OG (»Caterer«)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Catering (im Folgenden „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Caterer und dem Kunden und gelten für alle in diesem Verhältnis getätigten Bestellungen und erbrachten Dienstleistungen.
1.2. Die im Folgenden näher geregelten Leistungen des Caterers werden ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten.
1.3. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS/VERSTRAGSINHALT
2.1. Der Cateringvertrag kommt nach Prüfung der Verfügbarkeit durch die (mündliche oder schriftliche) Annahme des Angebots des Caterers durch den Kunden zustande. Angebote des Caterers sind 14 Tage lang gültig.
2.2. Als Grundlage für das Entgelt gelten die im Angebot oder in der aktuellen Preisliste des Caterers angeführten Preise.
2.3. Der Kunde hat bei allen Bestellungen seinen vollständigen Namen (Firma), Anschrift, E‑Mail-Adresse (sofern vorhanden) und Telefonnummer, sowie die genaue Anzahl der zu bewirtenden Gäste sowie den Umfang der gewünschten Bewirtung bekanntzugeben.
2.4. Die Gästezahl wird der Verrechnung als Mindestzahl zugrunde gelegt.
2.5. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die Art und das Ausmaß der Bewirtung abgeändert werden.
2.6. Der Caterer kann dem Kunden eine andere Bewirtung (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
2.7. Für alle Leistungen des Caterers, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt ihm das vereinbarte volle Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.
3. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN/STORNOGEBÜHR
3.1. Bei den vom Caterer angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Auch dem Verbraucher steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.
3.2. Ein Rücktritt durch einseitige schriftliche Erklärung des Kunden ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 20 %
bis 72 Stunden vor der Veranstaltung : 20 %
danach: 100 %
Abbruch nach Drehbeginn: 100% für verbleibende Drehtage
3.3. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die Stornogebühren angerechnet.
4. PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens acht Tage nach der Bewirtung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahmen durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich – falls noch nicht berücksichtigt – gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
4.2. Der Kunde und seine Gäste haften dem Caterer gegenüber für jeden Schaden zur ungeteilten Hand, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Kunden Leistungen des Caterers entgegennehmen, verursachen. Für Ansprüche Dritter hält der Kunde den Caterer zur Gänze schad- und klaglos.
4.3. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Schwund des bereitgestellten Equipments, (soweit dies nicht vom Caterer zu verantworten ist). Die Kosten beim Schwund werden mit dem Wiederbeschaffungswert berechnet.
4.4. Die zusätzliche Abgabe von Speisen und Getränken ohne vorherige Genehmigung des Caterers ist nicht gestattet.
4.5. Der Kunde ist für die Einhaltung aller ihn treffenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Kunde ist – soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen – verpflichtet, behördliche Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen und alle behördlichen Auflagen auf eigene Kosten zu erfüllen.
4.6. Für die Leistung der Stromversorgung (Starkstrom 32Amp), den Nachtstrom (220 Volt) und die Müllentsorgung ist der Kunde verantwortlich (falls notwendig).
5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
5.1. Die Haftung des Caterers und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist dem Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Caterer zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Leute.
5.2. Der Caterer weist darauf hin, dass ihm Vorlieferanten nicht als Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind.
6. SONSTIGES
6.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Betrieb des Caterers gelegen ist.
6.2. Dieser Vertrag unterliegt materiellem österreichischen Recht.
6.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Caterers, wobei der Caterer überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
6.4. Wurde der Bewirtungsvertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder der EU hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
6.5. Alle Änderungen des Cateringvertrages und auf diesen bezogenen Erklärungen bedürfen der Schriftform; E‑Mails entsprechen der Schriftform.